Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung koordiniert die nationale Drogen- und Suchtpolitik, berät die Bundesregierung, informiert die Öffentlichkeit und vertritt Deutschland in internationalen Gremien. Er setzt Schwerpunkte in Prävention, Behandlung, Schadensminimierung und der Bewertung neuer Entwicklungen im Drogenbereich.

www.drogenbeauftragte.de


Die Aufgaben des Drogenbeauftragten
 

1. Beratung der Bundesregierung
  • Fachliche Beratung zu Drogen-, Sucht- und Präventionspolitik
  • Einbringen wissenschaftlicher Erkenntnisse in politische Entscheidungen
  • Koordination zwischen Ministerien (Gesundheit, Inneres, Justiz, Bildung)
2. Entwicklung der nationalen Drogen- und Suchtstrategie
  • Festlegen von Zielen und Maßnahmen
  • Schwerpunktsetzung (z. B. Cannabis, Alkohol, Tabak, Medikamente, Verhaltenssüchte)
  • Weiterentwicklung von Präventions- und Hilfsangeboten
3. Öffentlichkeitsarbeit & Aufklärung
  • Information der Bevölkerung über Risiken von Suchtmitteln
  • Unterstützung von Kampagnen (z. B. Alkoholprävention, Tabakentwöhnung, Jugendschutz)
  • Kommunikation mit Medien, Schulen, Fachstellen und Verbänden
4. Förderung von Prävention & Hilfesystemen
  • Stärkung von Beratungsstellen, Therapieangeboten und Schadensminimierung
  • Unterstützung innovativer Präventionsprojekte
  • Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden
5. Monitoring & Berichte
  • Veröffentlichung von Presseberichten, Fachpapieren
  • Bewertung aktueller Trends (Konsum, Gesundheit, Märkte, Prävention)
  • Einbindung von Forschungsergebnissen und Daten (z. B. BKA, DHS, EMCDDA, UNODC)
6. Internationale Zusammenarbeit
  • Austausch mit EU, UNODC, WHO und internationalen Fachgremien
  • Vertretung Deutschlands in globalen Drogen- und Suchtfragen.

 

 

Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung (EKOCAN, 1.04.2026)
 

Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht wurde bislang nicht als Download veröffentlicht. Die Pressemitteilung des Bundesdrogenbeauftragten fasst die Ergebnisse zusammen, ein offizielles PDF liegt nicht vor.
Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung - Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen 

 

Wichtigste Ergebnisse laut Pressemitteilung:
1. Jugendschutz: Frühintervention bricht ein

Deutlicher Rückgang der Teilnahmen an Frühinterventionsprogrammen für Jugendliche.

Polizei und Staatsanwaltschaften haben weniger rechtliche Handhabe, Jugendliche zur Teilnahme zu verpflichten.

Freiwillige Teilnahme funktioniert kaum, Kooperationen mit Jugendämtern / Schulen entwickeln sich schleppend.

2. Gesundheitsschutz: Zunehmende Risiken für junge Menschen

Wildwuchs an Online‑Angeboten mit extrem hohem THC‑Gehalt, oft mit unzulässiger Werbung, die gezielt Jugendliche anspricht.

Grenze zwischen medizinischem und Freizeit‑Cannabis verschwimmt, Missbrauch von Medizinalcannabis nimmt zu.

3. Organisierte Kriminalität & Schwarzmarkt

Sicherheitsbehörden berichten von steigendem Schwarzmarkt und zunehmender Kriminalität im Zusammenhang mit Cannabis.

Gesetzliche Regelungen wurden laut Innenministerium nicht ausreichend auf Sicherheitsbedenken abgestimmt.

4. Medizinalcannabis: Missbrauch zu Konsumzwecken

Über dubiose Onlineplattformen wird Medizinalcannabis gezielt an Freizeitkonsumierende verkauft.

Werbung und Vertrieb richten sich nicht an Kranke, sondern an Konsumierende.

5. Gesamtbewertung der Ressorts

BMG, BMI, BMBFSFJ und der Bundesdrogenbeauftragte sehen dringenden politischen Handlungsbedarf.

Die Teillegalisierung wird von mehreren Ressorts als Fehler bewertet, insbesondere wegen der Auswirkungen auf Jugendliche und den Schwarzmarkt.